Abfallvermeidung, Recyclingfähigkeit, Kreislaufwirtschaft – mit der neuen EU-Verpackungsverordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) setzt die Europäische Union neue Maßstäbe für nachhaltiges Verpackungsdesign. Sie ist ein zentraler Baustein des European Green Deal und soll wesentlich dazu beitragen, die Kreislaufwirtschaft in Europa voranzutreiben. Auch Etiketten als Teil der Verpackung sind direkt betroffen. Unternehmen, die künftig weiterhin konform und wettbewerbsfähig bleiben wollen, sollten ihre Verpackungs- und Etikettenstrategie frühzeitig auf die kommenden Anforderungen abstimmen.

Welche Pflichten mit der neuen Verordnung auf Sie zukommen, welche Fristen gelten und wie moderne Etikettenlösungen Ihnen helfen können, die PPWR-Anforderungen umzusetzen, zeigen wir in diesem Beitrag.

1. Was ist die PPWR und warum ist sie relevant für Etiketten?

Die PPWR ersetzt die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie und gilt ab 2026 verbindlich – mit schrittweise steigenden Anforderungen bis 2040. Ziel ist es, Verpackungsabfälle in der EU drastisch zu reduzieren und gleichzeitig die Recyclingfähigkeit und Wiederverwendbarkeit aller Verpackungen zu verbessern.

Etiketten gelten laut Verordnung als verpackungsrelevante Bestandteile und müssen künftig so gestaltet sein, dass sie das Recycling des Gesamtprodukts nicht behindern oder – besser noch – aktiv unterstützen. Dazu zählen u.a.:

  • Verwendung von recyclingfreundlichen oder kompostierbaren Materialien
  • Etiketten mit Rezyklatanteilen (z. B. rPET, rPP, rPE)
  • Integration von Wash-off-Lösungen
  • Einsatz von zugelassenen Farben, Klebstoffen und Trägern
Gerade Hersteller von Lebensmittel-, Kosmetik- oder Chemieprodukten, deren Verpackungen besonderen Vorschriften unterliegen, müssen die richtige Etikettenlösung finden, um langfristig rechtskonform zu handeln.

2. Zeitplan: Diese Fristen gelten laut PPWR-Verordnung

Die Umsetzung der PPWR ist mehrstufig angelegt. Der nachfolgende Überblick zeigt, ab wann welche Etikettenanforderungen greifen:
Jahr Regelung laut PPWR-Zeitplan
2024 Inkrafttreten der Verordnung nach finaler Abstimmung durch EU-Parlament und -Rat
2026 Veröffentlichung einer einheitlichen Berechnungsmethode für Rezyklatanteile durch die EU-Kommission
2028 Entwurf verbindlicher Recyclingziele für alle Verpackungen inkl. Etiketten
2030 Nur Verpackungen mit Recyclingfähigkeit Klasse A–C dürfen auf den Markt. Etiketten müssen konform sein
2035 Alle Verpackungen (inkl. Etiketten) müssen in großem Umfang gesammelt, sortiert und recycelt werden
2038 Nur noch Verpackungen der Klassen A und B sind erlaubt
2040 Umsetzung der zweiten Stufe an Zielvorgaben für Rezyklatanteile in Verpackungen
Fazit: Wer sich heute für recyclingfähige Etiketten entscheidet, ist den kommenden Anforderungen bereits einen Schritt voraus.

Klassifizierungen für Kunststoffverpackungen

Das europaweite Bewertungssystem, zur Klassifizierung der Recyclingfähigkeit von Kunststoffverpackungen ist eine wichtige Grundlage für die Einordnung künftiger Verpackungsvorgaben in der PPWR.
Recyclass Klasifizierungen

3. Welche Etikettenlösungen erfüllen die PPWR-Anforderungen?

Wir bei etiketten-druckereien.de bietet bereits heute eine Vielzahl nachhaltiger Lösungen, die auf die PPWR-Verordnung abgestimmt sind. Besonders relevant sind:

Etiketten mit Rezyklatanteil (PCR)

Diese Etiketten bestehen zu großen Teilen aus recyceltem Kunststoff (z. B. rPET, rPP) und erfüllen die Vorgaben für Rezyklatanteile. Ideal für Unternehmen, die ihren CO₂-Fußabdruck senken und Ressourcen schonen wollen. Hier mehr erfahren.

Wash-off-Etiketten

Diese lassen sich bei industriellen Waschprozessen vollständig rückstandsfrei entfernen – entscheidend z. B. bei PET-Mehrwegflaschen. So wird die Rückgewinnung reinen Rezyklats gewährleistet. Hier mehr erfahren.

Kompostierbare Etiketten

Für Bio-Produkte oder kompostierbare Verpackungen sind Etiketten mit Keimling-Zertifizierung (EN 13432) notwendig. Sie bestehen aus biologisch abbaubaren Rohstoffen und zersetzen sich ohne schädliche Rückstände. Hier mehr erfahren.

Mehrlagige Etiketten (Multilayer)

Für Bio-Produkte oder kompostierbare Verpackungen sind Etiketten mit Keimling-Zertifizierung (EN 13432) notwendig. Sie bestehen aus biologisch abbaubaren Rohstoffen und zersetzen sich ohne schädliche Rückstände. Hier mehr erfahren.

Fazit & Handlungsempfehlung

Die EU-Verpackungsverordnung PPWR wird die Verpackungswelt in den kommenden Jahren maßgeblich verändern. Wer bereits jetzt auf recyclingfähige, waschbare oder kompostierbare Etikettenlösungen umsteigt, sichert sich langfristige Rechtssicherheit und stärkt die eigene Nachhaltigkeitsstrategie.

Gerade für Markenhersteller ist das nicht nur ein rechtlicher, sondern auch ein marketingrelevanter Vorteil, denn Verbraucher achten immer stärker auf Umweltverträglichkeit – auch bei der Produktkennzeichnung.

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