Abfallvermeidung, Recyclingfähigkeit, Kreislaufwirtschaft – mit der neuen EU-Verpackungsverordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) setzt die Europäische Union neue Maßstäbe für nachhaltiges Verpackungsdesign. Sie ist ein zentraler Baustein des European Green Deal und soll wesentlich dazu beitragen, die Kreislaufwirtschaft in Europa voranzutreiben. Auch Etiketten als Teil der Verpackung sind direkt betroffen. Unternehmen, die künftig weiterhin konform und wettbewerbsfähig bleiben wollen, sollten ihre Verpackungs- und Etikettenstrategie frühzeitig auf die kommenden Anforderungen abstimmen.
Welche Pflichten mit der neuen Verordnung auf Sie zukommen, welche Fristen gelten und wie moderne Etikettenlösungen Ihnen helfen können, die PPWR-Anforderungen umzusetzen, zeigen wir in diesem Beitrag.1. Was ist die PPWR und warum ist sie relevant für Etiketten?
Die PPWR ersetzt die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie und gilt ab 2026 verbindlich – mit schrittweise steigenden Anforderungen bis 2040. Ziel ist es, Verpackungsabfälle in der EU drastisch zu reduzieren und gleichzeitig die Recyclingfähigkeit und Wiederverwendbarkeit aller Verpackungen zu verbessern.
Etiketten gelten laut Verordnung als verpackungsrelevante Bestandteile und müssen künftig so gestaltet sein, dass sie das Recycling des Gesamtprodukts nicht behindern oder – besser noch – aktiv unterstützen. Dazu zählen u.a.:
- Verwendung von recyclingfreundlichen oder kompostierbaren Materialien
- Etiketten mit Rezyklatanteilen (z. B. rPET, rPP, rPE)
- Integration von Wash-off-Lösungen
- Einsatz von zugelassenen Farben, Klebstoffen und Trägern
2. Zeitplan: Diese Fristen gelten laut PPWR-Verordnung
Jahr | Regelung laut PPWR-Zeitplan |
---|---|
2024 | Inkrafttreten der Verordnung nach finaler Abstimmung durch EU-Parlament und -Rat |
2026 | Veröffentlichung einer einheitlichen Berechnungsmethode für Rezyklatanteile durch die EU-Kommission |
2028 | Entwurf verbindlicher Recyclingziele für alle Verpackungen inkl. Etiketten |
2030 | Nur Verpackungen mit Recyclingfähigkeit Klasse A–C dürfen auf den Markt. Etiketten müssen konform sein |
2035 | Alle Verpackungen (inkl. Etiketten) müssen in großem Umfang gesammelt, sortiert und recycelt werden |
2038 | Nur noch Verpackungen der Klassen A und B sind erlaubt |
2040 | Umsetzung der zweiten Stufe an Zielvorgaben für Rezyklatanteile in Verpackungen |
Klassifizierungen für Kunststoffverpackungen
3. Welche Etikettenlösungen erfüllen die PPWR-Anforderungen?
Etiketten mit Rezyklatanteil (PCR)
Wash-off-Etiketten
Kompostierbare Etiketten
Mehrlagige Etiketten (Multilayer)
Fazit & Handlungsempfehlung
Die EU-Verpackungsverordnung PPWR wird die Verpackungswelt in den kommenden Jahren maßgeblich verändern. Wer bereits jetzt auf recyclingfähige, waschbare oder kompostierbare Etikettenlösungen umsteigt, sichert sich langfristige Rechtssicherheit und stärkt die eigene Nachhaltigkeitsstrategie.
Gerade für Markenhersteller ist das nicht nur ein rechtlicher, sondern auch ein marketingrelevanter Vorteil, denn Verbraucher achten immer stärker auf Umweltverträglichkeit – auch bei der Produktkennzeichnung.